LIZENZVERTRAG FšR DEUTSCHLAND 1. Vertragsgegenstand: Vertragsgegenstand ist eine Nutzungs- erlaubnis (nachfolgend Lizenz genannt) des Computerprogramms ZOC, die die Firma EmTec, Innovative Software, Markus Schmidt, (Sitz: Waagstr. 4, 90762 Frth, Tel. 0911 7406856, Fax 0911 7406857, nachfolgend EmTec genannt) interessierten Personen (nachfolgend Benutzer oder Lizenznehmer genannt) einr„umt. Hierbei wird ausdrcklich darauf hingewiesen, daá es nach dem heutigen Stand der Technik nicht m”glich ist, Computersoftware zu erstellen, die in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher ein Softwareprodukt, das die in der Bedienungsanleitung beschriebenen Leistungen erfllt und dessen Fehlerfreiheit dem Stand der Technik entspricht. Fr die Prfung der Verwendungstauglichkeit des Programms zur L”sung spezieller Aufgabenstellungen des Lizenznehmers bzw. Lauff„higkeit auf dessen Hardware ist eine 30t„gige Probezeit (vor dem Kauf) vorgesehen. Eine Tauglichkeit oder Lauff„higkeit in diesem Sinne ist in keinem Fall Bestandteil des Vertrages. 2. Benutzung zur Probe: Bestandteil des Vertrages ist eine 30t„gige kostenlose Nutzung des Programms, um zu prfen, ob die Software den Anforderungen des Benutzers entspricht. W„hrend dieser Testzeit wird vom Benutzer erwartet, daá er das Programm in einer Testumgebung einsetzt, die einem solchen Probeeinsatz angemessen ist, d.h. in der Programmfehler nicht zum Verlust wichtiger Daten fhren k”nnen, bzw. verlorene Daten durch Rckgriff auf Datensicherungen wiederhergestellt werden k”nnen. Ein Einsatz in einem anderen Testfeld, sowie unbeaufsichtigter Einsatz (z.B. fr Nachtabrufe) ist nicht zul„ssig und fhrt zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprche. Sollte das Program nicht lizenziert werden, muá es nach Ablauf der Testzeit gel”scht werden. 3. Lizenz: Fr die Vertragsdauer r„umt EmTec einer Einzelperson das einfache (nicht ausschlieáliche) Recht ein, das Programm ZOC zu benutzen. Handelt es sich beim Benutzer um keine natrliche Person, so ist der Benutzer nicht berechtigt, pro Lizenz zu einer Zeit mehr als eine Person mit dem Programm arbeiten zu lassen. Eine Mehrfachnutzung (Site-License) ist nur nach ausdrcklicher Vereinbarung mit EmTec zul„ssig. 4. Einschr„nkungen der Nutzung: Dem Lizenznehmer ist es nicht erlaubt a) Nach dem Kauf den Software-Nutzungscode Dritten in einer Form zug„nglich zu machen, die den Lizenzbedingungen widerspricht. b) die Software direkt oder indirekt in einem milit„rischen Umfeld oder zu milit„rischen Zwecken (z.B. der Entwicklung von Waffen, Forschung auf milit„rischem Gebiet, Schulung von Mili„rpersonal etc.) einzusetzen. c) die Software dazu zu benutzen, Material zu verbreiten, das den heutigen demokratischen Grundvorstellungen widerspricht, bzw. darauf zielt, die verfassungsm„áig garantierten Rechte des Einzelnen zu schw„chen oder abzuschaffen. Dies gilt insbesondere fr nationalsozialisitisches oder verwandtes Gedankengut. d) die Software abzu„ndern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren. e) abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielf„ltigen, es zu bersetzen, abzu„ndern oder vom schrift lichen Material abgeleitete Werke zu erstellen. Bei Verst”áen gegen die Punkte b) oder c) wird eine Vertragsstrafe von DM 5000,- pro bekanntgewordenem Fall vereinbart. 5. Eigentumsregelung: Der Lizenznehmer erlangt durch den Erwerb der Lizenz das Eigentum an dem k”rperlichen Datentr„ger, nicht jedoch weiterfhrende Rechte an der Software selbst. Inhaber aller ber diesen Vertrag hinausgehender Rechte bleibt ausschlieálich EmTec. EmTec beh„lt sich insbesondere alle Ver”ffentlichungs-, Vervielf„ltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 6. Urheberrecht: Die Software ist urheberrechtlich zugunsten von EmTec geschtzt. Dem Lizenznehmer ist gestattet, Kopien des Programmes auf Datentr„gern anzufertigen und in nicht auf Gewinn ausgerichteter Form weiterzugeben. Hierbei sind Žnderungen am Programm, an den beiliegenden Texten, insbesondere an den Urheberrechtsvermerken nicht zul„ssig und stellen eine Verletzung des Urheberrechts dar. Ausdrcklich verboten ist, von EmTec zur Verfgung gestellte Software-Nutzungscodes, die die Einhaltung der Vertragsbedingungen gew„hrleisten sollen, weiterzugeben, oder zu ver”ffentlichen. 7. Weitergabe an Dritte: Die kommerzielle Weitergabe von Programmversionen ohne Software-Nutzungscodes ("Demo-Programm") ist nur mit Genehmigung von EmTec erlaubt. Nicht ausdrcklicher Genehmigung bedarf die kommerzielle Weitergabe in folgenden F„llen: a) auf Disketten ("Shareware-Versand"), wenn dem Endkunden fr das Programm Kosten von nicht mehr als DM 7,- entstehen. b) auf Shareware-CD's, als Beigabe zu Bchern oder zusammen mit Hardware oder anderer Software, wenn EmTec zwei Exemplare des Produktes kostenlos und unaufgefordert bereignet werden. 8. Laufzeit: Der Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt. Handelt der Lizenznehmer den Bedingungen dieses Vertrages zuwider, verliert er das Nutzungsrecht. EmTec ist dann berechtigt, softwaretechnische Maánahmen zu ergreifen, die die Nutzung des Programmes durch den Lizenznehmer verhindern. 9. Gew„hrleistung: Die Gew„hrleistung gilt nur fr die ersten 6 Monate nach dem ursprnglichen Erwerb der Software. EmTec stellt sicher, daá das zur Verfgung gestellte Material (Datentr„ger, Handbcher, etc.) zum Zeitpunkt der šbergabe fehlerfrei ist. Sollten M„ngel vorhanden sein, kann der Erwerber Ersatzlieferung verlangen. EmTec stellt auch sicher, daá die Software in dem Maá fehlerfrei ist, wie es dem Stand der Technik entspricht. Gravierende Fehler (insbesondere solche, die die Nutzung durch den Lizenznehmer unm”glich machen oder eine solche unzumutbar stark einschr„nken) werden, wenn die Ursache eindeutig ZOC zuzuordnen ist, innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch sp„testens innerhalb von 8 Wochen durch EmTec behoben. Sollte EmTec die Fehlerbehebung verweigern, oder nicht in der Lage sein, den Fehler zu beheben, wird der Kaufpreis zurckerstattet. Im Fall einer Rckerstattung des Kaufpreises hat der Kunde nicht das Recht, die Behebung des Fehlers zu verlangen. 10. Haftung des Lizenznehmers: Der Lizenznehmer haftet EmTec fr jeden Schaden, der EmTec aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entsteht. Insbesondere haftet er fr Sch„den, die durch Verletzung geltenden Rechts entstehen. 11. Haftung durch EmTec: Eine Haftung fr dem Lizenznehmer entstehende Sch„den ist nur m”glich, wenn der Benutzer die notwendige Sorgfalt beim Betrieb seiner DV-Anlage (siehe unten) hat walten lassen, sowie die die Nutzungseinschr„nkungen dieses Lizenzvertrages beachtet hat und der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrl„ssigkeit von EmTec verursacht wurde. Ist der Lizenznehmer ein Kaufmann, wird auch die Haftung fr grobe Fahrl„ssigkeit durch EmTec ausgeschlossen. Die Haftung ist vor allem dann ausdrcklich ausgeschlossen, wenn der Schaden durch das Zusammenspiel oder durch einen Fehler im Zusammenspiel verschiedener Komponenten der DV-Anlage verursacht wurde, d.h. wenn das Problem nicht eindeutig in der lizenzierten Software liegt. Eine eventuelle Haftung bezieht sich nur auf direkt entstandene Sch„den, nicht auf Folgesch„den wie Betriebsausfallzeiten oder Verz”gerungen, entgangene Gewinne, Schadensersatzforderungen oder Konventionalstrafen Dritter etc. Angesichts, der Tatsache, daá Software heutzutage nicht fehlerfrei hergestellt werden kann, gilt als Voraussetzung fr jegliche Schadensersatzforderung gegenber EmTec ist, daá a) auf der DV-Anlage, auf der die Software eingesetzt wird, Datensicherungen mit der n”tigen Sorgfalt und Regelm„áigkeit durchgefhrt werden, die notwendig ist, um den endgltigen Verlust wichtiger Daten zu verhindern. b) die Software nicht unbeaufsichtigt an Datenbertragungsein- richtungen betrieben wird, die Verbindungen bei l„ngerer Inak- tivit„t (Timeout) nicht unterbrechen, bzw. die keine Wahlsperre bei mehrfachem erfolglosen Verbindungsaufbau besitzen (dies gilt insbesondere fr Fern- und Auslandsverbindungen). 12. Sollten Teile dieses Vertrages gegen geltendes Recht verstoáen, wird nur der kleinste m”gliche Vertragsteil (Teilsatz, Absatz, Abschnitt) ungltig und durch einen bestm”glich sinnentsprechenden, rechtlich zul„ssigen Teil ersetzt. 13. Gerichtsstand ist Nrnberg.